Gashausschau nach der TRGI
Mit erscheinen der TRGI 2008 wurden einige Bereiche dieses Regelwerks modifiziert. Anders als die TRGI, die sich als technisches Regelwerk direkt an die Fachleute wendet, richtet sich die „TRGI-Betrieb“ indirekt auch an den Endkunden.
Am Erdgasnetzanschluss liegt die Schnittstelle zur Gasübergabe „ für den Hausgebrauch“ – zugleich die Schnittstelle der Zuständigkeit. Denn ab der Hauptabsperreinrichtung des Netzanschlusses liegt die Verantwortung für die Gas-Installation in den Händen von Eigentümern und Mietern.
Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, aber auch durch den Abschluss eines Gasliefervertrages ist der Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung seiner Hausgasleitung verpflichtet. Vermietern obliegen darüber hinaus Prüfungs- und Instandhaltungspflichten. Spätestens im Schadenfall muss vor Gericht dokumentiert werden, dass sachgerechte und regelmäßige Überprüfungen der Hausgasleitungen stattgefunden haben. Nur so können sich Hauseigentümer gegenüber Schadensersatzansprüchen Dritter entlasten.
Mein Angebot – Ich kontrolliere für Sie alle frei verlegten Erdgasleitungen auf einen einwandfreien Zustand, Absperreichrichtungen am Hausanschluss und am Zähler auf freie Zugänglichkeit, Leitungsöffnungen auf vorschriftsmäßige Verwahrung, Be- und Entlüftung bei nachträglicher Verkleidung frei verlegter Innenleitungen, Gasgeräte auf Flammenbild, Russspuren und Abgasführung.
Ihre Vorteile:
- Höhere Sicherheit für Familie und Mieter
- Früherkennung von Schäden
- Vermeidung hoher Reparaturen und Folgekosten
- Technische Expertise
- Juristische Entlastung im Schadensfall durch den Nachweis regelmäßig und sachkundig durchgeführten Prüfung
- Nachweis gegenüber dem Gebäudeversicherer
Ich erstelle Ihnen gerne ein Angebot für die Gashausschau und könnte Ihnen diese dann vorstellen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!