Heizen mit Holz spart CO2

Im Hinblick auf eine mögliche CO2-Bepreisung in Deutschland machen sich viele Hausbesitzer und Mieter Gedanken über ihre Heizkosten. Über 18 Millionen Anlagen in Deutschland nutzen nach wie vor fossile Energien. Regenerative Brennstoffe können dazu beitragen, die CO2-Emissionen eines Haushalts zu verringern.

Klimafreundliche Alternative

Bereits ein Kaminofen als Zusatzheizung würde Entlastung bringen. Eine solche Feuerstätte lässt sich oft nachträglich aufstellen und ist nach Rücksprache mit dem Vermieter auch in einer Wohnung möglich. Im Vergleich zu importierten Energieträgern verfügt der regional nachwachsende Rohstoff Holz über eine deutlich bessere CO2-Bilanz. Brennstoff aus der Umgebung In den einzelnen Bundesländern ist Brennholz oft direkt bei lokalen Anbietern erhältlich und damit ohne weite Transportwege verfügbar. Es handelt sich in der Regel um Restholz, das nicht für die Holzverarbeitung geeignet ist. Informationen zu Verkaufsstellen, den unterschiedlichen Mengenangaben Festmeter, Raummeter und Schüttraummeter oder zur Ausstellung von Holzlesescheinen sind bei den Regionalforstämtern erhältlich. Diese bieten teilweise auch Motorsägenkurse für Personen an, die ihr Holz selber schlagen wollen.

Bloß nicht: Vom Wald direkt in den Ofen

Wer sich für diese Variante entscheidet, sollte Trocknungs- und damit Wartezeiten einplanen. Frisch geschlagenes Holz aus dem Wald kann abhängig von der Jahreszeit und Sorte bis zu 60 Prozent Wasser enthalten. Mit einem hohen Wassergehalt verringert sich jedoch der Heizwert und damit die Wärmeleistung des Brennstoffs. Nur getrocknetes Holz verbrennt emissionsarm und liefert umweltfreundlich Wärme. Grundsätzlich sollte Brennholz vor Witterung geschützt und gut belüftet eingelagert werden. Die empfohlene Trocknungszeit richtet sich auch nach der Sorte: Fichtenholz benötigt ca. ein Jahr, Buchenholz im Schnitt zwei Jahre, bis es ofenfertig ist. Die Scheite sollten einen Feuchtegehalt von unter 25 Prozent haben.

Umwelttipp: Von oben anheizen

Neben der Qualität des Brennstoffs spielt das „Gewusst wie“ eine große Rolle. Selbst langjährige Ofenbesitzer erfahren im Gespräch mit dem Schornsteinfeger neue Informationen zum Thema umweltfreundliches Heizen. Es fängt beim Anzünden an: Zur Vermeidung von Emissionen empfiehlt sich das Anheizen „von oben“. Bei der genannten Methode wird umweltfreundlicher Anzünder mit Anzündhölzernoben auf den Holzscheiten platziert und angezündet. Das Feuer brennt von oben nach unten ab. Vorteil dieser Methode ist, dass weniger unverbrannte Gase (Schadstoffe) den Feuerraum verlassen. Je weniger Gase und Partikel emittiert werden, desto besser. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks bietet auf seiner Internetseite www.schornsteinfeger.de ein kurzes Video mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung für das umweltfreundliche Anheizen von oben an.

Beim Ofen auf Emissionswerte und Wirkungsgrad achten

Vor dem Kauf eines Ofens sollten sich Verbraucher grundsätzlich über die geltenden Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid sowie über den Mindestwirkungsgrad informieren. Aktuell muss eine neue Holzfeuerstätte Emissionsgrenzwerte der Stufe 2 nach 1. BImSchV (Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes) einhalten. Der Wirkungsgrad beschreibt die Effizienz einer Feuerstätte in Prozent und ist Bestandteil der gesetzlichen Mindestanforderungen. So muss z. B. ein neuer Pelletofen einen Wirkungsgrad von 90 Prozent erreichen.

Automatik vermeidet Bedienungsfehler

Wie in anderen Branchen geht der Trend auch bei Einzelraumfeuerstätten hin zu mehr Bedienungskomfort und digitaler Technik. Einige Pelletöfen lassen sich sogar per Handy-App anzünden und steuern. Auch Scheitholzöfen können mit Display oder Touchscreen und entsprechender Regelungstechnik ausgestattet sein. Nach dem händischen Anzünden übernimmt eine automatische Steuerung die Regulierung der Verbrennungsluft und informiert auf Wunsch optisch oder akustisch, wann Brennstoff nachgelegt werden soll. Aus Sicht des Schornsteinfegerhandwerks hat eine automatische Regelung vor allem folgende Vorteile: Sie vermeidet Bedienungsfehler, die zu höheren Emissionen und unnötigem Brennstoffverbrauch führen können.


Ältere Beiträge von Holger Frischhut Ihr Schornsteinfegermeisterbetrieb:


Tipps vom Schornsteinfeger: Feuerstätten reinigen und warten

Ein- bis viermal im Jahr kommt der Kaminkehrer zur Kaminreinigung bei Kamin- und Kachelöfen. Wie oft gekehrt werden muss, hängt von der Nutzung der Feuerstätte ab. Wer regelmäßig mit Holz heizt, produziert mehr Ruß und benötigt entsprechend mehr Reinigungen.

Was viele vergessen: Auch im Ofen und Ofenrohr lagert sich Ruß ab. Für diesen Bereich ist der Ofenbesitzer verantwortlich. Den Brennraum ihres Ofens reinigen viele noch selber, doch
Ofenrohr und Heizgaszüge sind schwieriger zu erreichen und werden daher vernachlässigt bzw. unvollständig gesäubert. Allerdings lagert sich an diesen Stellen ebenfalls Ruß ab. Problematisch
wird es, wenn die Ablagerungen über Jahre hinweg nicht entfernt werden. Am Ende bleibt nur noch ein kleiner Querschnitt frei, durch den die Abgase abziehen sollen. Der verengte Abzug hat Folgen: Je dicker die Schicht, desto schlechter zieht und wärmt der Ofen. Wer dann mehr Holz nachlegt, damit es wärmer wird, erreicht das Gegenteil. Das Rohr setzt sich weiter zu. Gleichzeitig steigen Schadstoffemissionen, Rauchbelästigung und vor allem die Brandgefahr. Zunächst unbemerkt kann sich die Rußschicht entzünden und durch das Rohr bis in den Schornstein hinein durchbrennen. Um solchen Gefahren vorzubeugen, empfehle ich, eine regelmäßige Reinigung von Feuerstätte, Ofenrohr und Verbindungsstück – am besten zu Beginn der Heizsaison.


Firma Holger Frischhut wird Vorreiter

Schöner Erfolg für die Firma Holger Frischhut. Dieser Kaminkehrerbetrieb aus Straubing ist einer von 40 Betrieben bundesweit, der für ein Vorhaben der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums ausgewählt wurde. Vom April bis mindestens Ende Juni wird die Firma Holger Frischhut als Vorreiter daran beteiligt sein, ein innovatives Verfahren zur Prüfung der Eignung von Wohngebäuden für eine Beheizung durch Holzpellets mitzugestalten. Holzpellets sind kleine gepresste Holzspäne. Ihre Verbrennung in modernen Anlagen gilt als sehr umweltfreundlich. Gegenüber fossilen Brennstoffen wie z. B. Heizöl werden ca. 90% der Treibhausgase eingespart. Darüber hinaus sind Holzpellets preiswerter als Heizöl und Erdgas. Das Projekt wird von der Fraunhofer-Gesellschaft mit seinem Institut „Fraunhofer IFAM“ aus Bremen geleitet. Weitere Mitwirkende sind der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks, der Bundesverband Sanitär-Heizung-Klima und der Deutsche Energieholz- und Pelletverband. Das Ziel ist es, durch diese neue Dienstleistung einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Nach erfolgreicher Testphase sollen viele Tausend Fachbetriebe deutschlandweit diesen Pellets-Check anbieten. Wer sich als Hauseigentümer für eine Prüfung seines Hauses mit Holzpellets interessiert kann sich bei mir gerne telefonisch melden. Der Pellets-Check ist für die ersten fünf Kunden kostenlos. Nähere Informationen zum Projekt unter: www.heicepece.de


Schornsteinfeger stellen Energieausweise aus

Wer sein Haus vermieten oder verkaufen möchte, muss möglichen Interessenten einen Energieausweis vorlegen. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen einem bedarfsorientierten und einem verbrauchsorientierten Ausweis. Nicht jeder Hausbesitzer hat die Wahl

Bei nicht modernisierten Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist ein bedarfsorientierter Ausweis gesetzlich vorgeschrieben. Für modernisierte oder nach 1. November 1977 gebaute Häuser bzw. Gebäude mit mehr Wohneinheiten kann ein verbrauchsorientierter Energieausweis ausgestellt werden. Da jedoch der Energieverbrauch vom individuellen Verhalten der Bewohner beeinflusst wird und für einen direkten Vergleich nur bedingt aussagekräftig ist, empfehlen Experten den umfangreicheren Bedarfsausweis. Bei diesem errechnet der Fachmann auf Basis verschiedener Angaben wie Baujahr, Gebäudedaten, energetischer Zustand der Gebäudehülle und Art des Heizsystems den Endenergiebedarf eines Wohngebäudes. Der Endenergiebedarf gibt an, wie viel Energie für Heizung und Warmwasser jährlich pro Quadratmeter unter Standardbedingungen verbraucht wird.
Für den Verbrauchsausweis sind die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre vorzulegen. In diesem Fall dokumentiert der berechnete Endenergieverbrauch, wie viel Energie für Heizung und falls zentral auch für Warmwasser pro Quadratmeter und Jahr tatsächlich benötigt wurde. Zusätzlich zum Hauptenergieträger (Heizöl oder Erdgas) muss auch der Brennstoffverbrauch von weiteren Wärmequellen berücksichtigt werden. Gemeint sind hier zum Beispiel Kaminöfen. Auch wenn sich die Formulare optisch gleichen, sind Bedarfs- und Verbrauchsausweis nicht miteinander vergleichbar. Dies gilt auch für ältere Energieausweise. Ein Haus, das auf der Farbskala in älteren Energieausweisen noch im gelben Mittelfeld auftaucht, würde nach der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) nur noch rot (=ineffizient) erreichen. Grundsätzlich verlieren Energieausweise nach 10 Jahren ihr Gültigkeit.

Neu seit Mai 2014
Seit der Novellierung der Energieeinsparverordnung im Jahr 2014 muss jeder Energieausweis mit einer Registrierungsnummer vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBT) ausgestellt werden. Dies soll eine spätere Überprüfung durch die zuständigen Behörden ermöglichen. Neu ist auch die Angabe einer Energieeffizienzklasse, wie sie Verbraucher von Kühlschränken oder Waschmaschinen kennen. Hinzu kommen je nach Bedarf individuelle Modernisierungsempfehlungen für das Gebäude. Der ausstellende Fachmann gibt Hinweise, welche Maßnahmen sinnvoll oder bei einem Eigentümerwechsel vorgeschrieben sind, z.B. die Dämmung der obersten Geschossdecke oder ein Heizkesseltausch.

Fachmann in der Umgebung suchen
Wer einen qualifizierten Energieberater für die Ausstellung eines Energieausweises sucht, hat verschiedene Möglichkeiten von öffentlichen Verbraucher-Informationsstellen bis hin zur Internetrecherche. Allerdings ist eine Orientierung für den Laien aufgrund des vielfältigen Angebots nicht einfach. „Viele Hausbesitzer greifen auf bewährte, persönliche Kontakte zurück und sprechen ihren Schornsteinfeger bei einem seiner Besuche direkt an. Da der Schornsteinfeger je nach Auftrag ohnehin zum Messen, Reinigen oder Überprüfen kommt, vereinfacht sich die Kommunikation. Möglicherweise liegen benötigte Informationen bereits aus Messunterlagen vor.


Haushaltsnahe Dienstleistungen – Schornsteinfegerarbeiten

Ab sofort sind wieder alle Schornsteinfegerarbeiten außer Materialkosten, nach § 35a EStG als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar.

Zitat aus dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen:

„Bei Schornsteinfegerleistungen bestehen in allen noch offenen Steuerfällen keine Bedenken, die Inanspruchnahme einer Steuerermäßigung zu gewähren. Das gilt sowohl für Aufwendungen für Mess- oder Überprüfarbeiten einschließlich der Feuerstättenschau, als auch für Aufwendungen für Reinigungs- und Kehrarbeiten sowie sonstige Handwerkerleistungen.“Demnach ist auch die Feuerstättenschau und die Bauabnahme steuerlich absetzbar.
Zur Historie:

Begünstigt sind generell nur die Arbeitskosten, also die Aufwendungen für die Inanspruchnahme der haushaltsnahen Tätigkeit selbst, für Pflege- und Betreuungsleistungen bzw. für Handwerkerleistungen einschließlich der in Rechnung gestellten Maschinen- und Fahrtkosten.
Materialkosten oder sonstige im Zusammenhang mit der Dienstleistung, den Pflege- und Betreuungsleistungen bzw. den Handwerkerleistungen gelieferte Waren werden – mit Ausnahme von Verbrauchsmitteln – nicht vom Fiskus bezuschusst.Nachweis der Arbeitskosten
In einem Schreiben vom 10.1.2014 erklärt das Bundesfinanzministerium, wie die Arbeitskosten in der Rechnung ausgewiesen werden können:

  • Der Anteil der Arbeitskosten muss anhand der Angaben in der Rechnung gesondert ermittelt werden können. Dabei ist auch eine prozentuale Aufteilung des Rechnungsbetrages in Arbeitskosten und Materialkosten durch den Rechnungsaussteller zulässig.
  • Bei Wartungsverträgen ist es nicht zu beanstanden, wenn der Anteil der Arbeitskosten, der sich auch pauschal aus einer Mischkalkulation ergeben kann, aus einer Anlage zur Rechnung hervorgeht.
  • Dienstleistungen, die sowohl auf öffentlichem Gelände als auch auf Privatgelände durchgeführt werden, sind vom Rechnungsaussteller entsprechend aufzuteilen. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften genügt zur Aufteilung der Aufwendungen eine Jahresbescheinigung des Grundstücksverwalters, die die betrags- oder verhältnismäßige Aufteilung auf öffentliche Flächen und Privatgelände enthält. Entsprechendes gilt für die Nebenkostenabrechnung der Mieter.
  • Abschlagszahlungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn hierfür eine Rechnung vorliegt, welche die Voraussetzungen des § 35a EStG erfüllt – aus der also der Anteil der Arbeitskosten hervorgeht.

Ein gesonderter Ausweis der auf die Arbeitskosten entfallenden Mehrwertsteuer ist nicht erforderlich (BMF-Schreiben vom 10.1.2014 ).


Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den CO2-Ausstoss die nächsten Jahre drastisch zu senken. Da viele Eigentümer von Feststoffheizungen aufgrund der Feinstaubvorgaben ihre Anlagen erneuern müssen, hat der Gesetzgerber für 2015 ein Förderprogramm mit hervorragenden Bedingungen aufgelegt. Wir möchten Sie in diesem Infobrief über die neue Richtlinie und den Förderungen zusammenfassend informieren. Im Gegensatz zur Richtlinie von 2012 wird der Neubau auch wieder gefördert.

1.Förderbaustein BAFA

Solaranlage
Solaranlage Bestandsgebäude Neubau min. 20m²
Heizung und Brauchwasser 140€/je m² min. 2000€ 150€
Brauchwasser 50€/je m² min. 500€ 75€

Zusätzlich zur Solaranlage kann ein Bonus in Höhe von 500 € (auch im Neubau) gewährt werden, wenn gleichzeitig eine neue förderfähige Heizungsanlage installiert wurde oder das Gebäude an Fernwärme angeschlossen wird.

Biomasse
Biomasse Grundförderung mit Filter /bzw. Brennwert Neubau Filter/ bzw. Brennwert
Pelletkessel (80€) je kW 3000€ 4500€/4500€ 3000€/3000€
Pelletkessel mit Puffer (30l/je kW) 3500€ 5250€/5250€ 3500€/3500€
Pelletofen mit Wassertasche 2000€ 3000€ 2000€
Hackanlage 3500€ 5250€ 3500€
Scheitholzkessel 2000€ 3000€ 2000€

Bei sehr gut gedämmten Gebäuden (KfW-55 Haus) im Bestand können Boni mit dem 0,5fachen der Bafa-Förderung beantragt werden. Ebenso können Eigentümer im Rahmen der Neuanschaffung im Gebäudebestand einen Zuschuss von 10% (max. 50% der Grundförderung)zur Optimierung von Heizungssystemen (Hydraulischer Abgleich, Heizkörper…)stellen.

Errichtung einer großen Biomasseheizung über 100 kW mit Fernwärmeanschluss (KfW-Programm)
Zuschuss: bis zu 50€ je kW für Heizung, bis zu 60 € je errichteten Fernwärmemeter bis zu 1800€ für jede Übergabestation im Bestandsgebäude

Wärmepumpen Bei Jahresarbeitszahl (JAZ)≥4,5 Neubau JAZ≥4
Luft-Wasser 40€/je KW min. 1500€ min. 2250€ 1500€
Sole-Wasser oder Wasser-Wasser 100€ je kW min. 4000€ min. 6000€ 4000€

Bei Errichtung eines Pufferspeichers 30l/je kW zusätzlich 500€.

Die Maßnahmen im Gebäudebestand können zusätzlich mit einem Ergänzungskredit der KfW (max. 50.000€) finanziert werden. Derzeit 0,75%.

2.Förderbaustein KfW

Förderung von Einzelmaßnahmen:
(Fensteraustausch, Erneuerung der Heizung vorrangig fossile Brennstoffe (Öl- bzw. Gasbrennwertheizung, Dämmmaßnahmen an Keller, Fassade und Dach)
Zuschuss: 10% der Maßnahme optional günstiges Darlehen bis max. 50.000 € je Wohneinheit (derzeit 0,75%)

Förderung von KfW-Effizienzhäusern der Kategorien Effizienzhaus 55-115:
Komplette Sanierung bestehender Wohngebäude mit zwei Wahlmöglichkeiten:
a) Tilgungszuschuss mit Darlehen:
Förderung: Tilgungszuschüsse je nach Effizienzhauskategorie von 7,5%-22,5% (max. 16875 € je Wohneinheit) Zusätzlich kann die Maßnahme über ein günstiges Darlehen bei einer Bemessungsgrundlage von max. 75.000 € je Wohneinheit finanziert werden. (derzeit ab 0,75 %)
b) Zuschuss:
Förderung: Zuschüsse je nach Effizienzhauskategorie von 10%-25% (max. 18.750 € je Wohneinheit)
In dieser Variante können max. zwei Wohneinheiten gefördert werden.

3. Förderbaustein Altersgerecht Umbauen

Förderung von Maßnahmen welche ein altersgerechtes Wohnen ermöglichen:
(z.B. Einbau einer Badewanne mit einer max. Einstiegshöhe von 50cm, ausreichend breite Stellplätze, schwellenlose ausreichend breite Türen, Bodengleiche Duschen usw.)
Zinsgünstiges Darlehen bei einer Bemessungsgrundlage von 50.000 € je Wohneinheit (derzeit ab 0,75 %) optional Zuschuss von 8% bei Einzelmaßnahmen


Fachmännische Kesselreinigung durch Ihren Kaminkehrer

Ein Heizkessel ist in gewissem Sinne der Motor der Wärmeversorgung eines Gebäudes.

Wird Ihr Motor nicht regelmäßig gewartet, braucht er unnötig mehr Energie und kann sogar stehen bleiben. Aus diesem Grund sollten Sie einmal im Jahr eine Reinigung durchführen lassen.

Bei der Verbrennung von Holz und Heizöl bilden sich in der Brennkammer des Heizkessels Ablagerungen aus Ruß und Verbrennungsrückständen wie z. B. Schwefel (Heizöl). Diese Schicht setzt sich an den Wänden der Brennkammer ab und erschwert die Wärmeüber-tragung. Die Folgen sind zu hohe Abgaswerte und Schadstoffemissionen.

Bereits 1mm Rückstände verursachen eine um 30° bis 50°C höhere Abgastemperatur. Für Sie bedeutet schon dieser erste Millimeter einen um ca. 5% höheren Energieverbrauch. Des weiteren kann Ihr Heizkessel auf Grund der Aggressivität der Ablagerungen korrodieren und muss früher erneuert werden.

Lassen Sie die Reinigung Ihrer Heizungsanlage vom Fachmann durchführen! Wir verwenden spezielle Kesselbürsten, Reinigungsmittel mit Tiefenwirkung sowie leistungsfähige Industrie-Staubsauger.

Eine saubere Heizung spart Heizkosten und arbeitet umweltfreundlich.

Ihre Vorteile:

● Energieeinsparung
● höhere Lebensdauer
● saubere Umwelt
● Festpreis


Suchportal im Internet weist den Weg zu Fachleuten

Für die durch die Schornsteinfeger wahrzunehmenden hoheitlichen Tätigkeiten bleibt der bisherige Bezirksschornsteinfeger zuständig. Er ist auch weiterhin Ansprechpartner des Hauseigentümers. „Für die Hauseigentümer ändert sich, dass sie sich künftig selbst darum kümmern müssen, dass ihre Feuerungsanlage regelmäßig gekehrt und überprüft wird.

Kehrbezirke oder feste Zuständigkeiten der Schornsteinfeger werden nur noch für sieben Jahre durch die zuständige Verwaltungsbehörde vergeben. Dies gilt für Bauabnahmetätigkeiten oder den vorbeugenden Brandschutz, also Aufgaben, die hohen Sicherheitsanforderungen unterliegen. Alle anderen Arbeiten können frei vergeben werden. Bewerben darf sich jeder entsprechend qualifizierte Schornsteinfeger. Ausgewählt wird nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Der objektiv Beste gewinnt die Ausschreibung. Betreiber einer Feuerstätte können selbstverständlich zur Durchführung der erforderlichen Tätigkeiten den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger beauftragen.

Doch kann auch ein anderer Dienstleistungserbringer die vorgeschriebenen Arbeiten ausführen und der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger übernimmt die regelmäßige Kontrolle des Vollzugs. Der ausführende Betrieb muss mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sein. Schornsteinfegerarbeiten dürfen nur von Personen ausgeführt werden, die auch Schornsteinfeger sind. „Das ist wichtig, denn Schornsteinfegerarbeiten sind sicherheitsrelevant und nicht nur der Gesetzgeber sondern alle Hauseigentümer haben gemeinsam ein hohes Interesse, dass auch der Nachbar entsprechende Fachleute beauftragt.“

Bei der Suche nach einem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bietet die Suchmaschine des Internet-Portals „www.Schornsteinfeger.de“ Hilfestellung. Auf dieser Internetseite kann durch Eingabe eines Namens unkompliziert geprüft werden, ob der Schornsteinfeger, den man mit der Ausführung von Arbeiten beauftragen möchte, auch entsprechend qualifiziert ist. Die dort gelisteten Schornsteinfeger sind Innungsmitglieder. Auch dies ist bei der Auswahl eines Schornsteinfegerhandwerksbetriebes ein nicht außer Acht zu lassendes Kriterium, qualifizieren sich die einer Innung zugehörigen Betriebe regelmäßig weiter, bilden aus und nehmen in den meisten Fällen am Qualitäts- und Umweltmanagementsystem des Schornsteinfegerhandwerks teil.


Rauchmelder Pflicht kommt auch in Bayern

Wie schon seit Jahren von vielen Brandschutzverbänden und Rettungsinitiativen gefordert, haben mittlerweile schon zehn Bundesländer in ihren Landesbauordnungen festgelegt, dass Rauchmelder in Wohnungen installiert werden müssen. Aber auch ohne eine Verpflichtung des Gesetzgebers ist die lebensrettende Wirkung dieser kleinen technischen Helfer nicht von der Hand zu weisen.

Als zertifizierter Sicherheitsexperte in Sachen Brandschutz liegt mir eine flächendeckende Ausrüstung der Wohnungen mit Rauchmeldern in meinem Kehrbezirk sehr am Herzen. Sie als Haus- oder Wohnungsbesitzer und viele Mieter sind mir persönlich bekannt und einen Unglücks-fall durch einen Wohnungsbrand, der evtl. Menschenleben gefährdet oder sogar kostet, will sich niemand wirklich vorstellen.

Als Kooperationspartner mit dem Marktführer in Sachen Rauchwarnmelder, der Firma Hekatron bin ich in der Lage, Ihnen ein wirtschaftlich sinnvolles Angebot zu unterbreiten, das die Lieferung von qualitativ erstklassigen Rauchwarnmeldern, deren DIN-Gerechte Montage und Inbetriebnahme sowie die jährlich vorgeschriebene gesetzliche Wartung beinhaltet.


Attraktiver Steuerbonus für Handwerkerkosten

Setzen Sie die Rechnungen für meine Arbeiten von der Steuer ab! Das Finanzamt gewährt einen Steuerbonus von bis zu 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt; das entspricht 20 Prozent von jährlich maximal 6.000 Euro, die für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten ausgegeben werden. Beim Schornsteinfeger zählen zu den begünstigten Leistungen Messungen, Reinigungs-, Kehr- und Überprüfungsarbeiten. Mit meiner Gebührenrechnung liegt Ihnen ein ordentlicher Beleg vor, da der Rechnungsbetrag nicht bar bezahlt werden darf, sondern immer per Überweisung bezahlt werden muss.

 


Beratungsgespräch für Holz und Ofen

Wenn Sie den Kamin in Ihrem neuen Haus nicht gleich mit einplanen bzw. einbauen, müssen Sie auf ein großes Stück Flexibilität und Sicherheit verzichten. Wer weiß denn heute schon, welche Heizsysteme in Zukunft die günstigsten und wirkungsvollsten sind. Durch einen Kamin sind Sie immer flexibel.

Die Bundesimmiossionsschutzverordnung beinhaltet eine Verschärfung der Vorschriften zu Einzelfeuerstätten für feste Brennstoffe, die bestimmte Emissionswerte einhalten müssen. Ziel ist die Eindämmung des Feinstaubes. Die Kaminkehrer müssen deren Einhaltung überprüfen. Auf dem Programm steht neben einer Prüfung des Brennstofflagerraums auch die Holz-feuchtemessung.

Holz als Brennstoff darf nicht zu feucht sein. Je feuchter es ist, umso mehr vermindert sich die Verbrennungseffizienz und desto niedriger ist sein Heizwert. Es wird zunächst zu viel Energie benötigt, um Wasser im Holz zu verdampfen. Die Verbrennungstemperatur wird durch den Wasserdampf herabgesetzt. Es kommt zur Rußbildung an der Sichtscheibe und im Ofeninneren. Zudem erhöht es die Gefahr eines Kaminbrandes. Deshalb soll Holz in handbeschickten Holzöfen nur im lufttrockenen Zustand verbrannt werden. Der Restfeuchtegehalt sollte im Idealfall unter 25% sein.


„Brauche ich in meinem neuen Haus eigentlich einen Kamin“?

Ein Haus ohne Kamin?

Wenn Sie den Kamin in Ihrem neuen Haus nicht gleich mit einplanen bzw. einbauen, müssen Sie auf ein großes Stück Flexibilität und Sicherheit verzichten. Wer weiß denn heute schon, welche Heizsysteme in Zukunft die günstigsten und wirkungsvollsten sind. Durch einen Kamin sind Sie immer flexibel.

Wer ohne Kamin baut und sich auf einen Energieträger verlässt, geht unnötige Risiken ein. Eventuelle Preiswillkür eines Energielieferanten oder technische Probleme bekommt der Hausbesitzer unmittelbar zu spüren. Um ein prasselndes Kaminfeuer oder wohlige Kachelofenwärme zu genießen, brauchen Sie auf alle Fälle einen Kamin.

Unabhängigkeit als Entscheidungsfaktor: Nur durch einen modernen Systemkamin ist eine freie Wahl der Brennstoffe (Holz, Kohle, Heizöl oder Erdgas) und der Heizungsarten (Niedertemperatur- oder Brennwertkessel) möglich. Durch diese Flexibilität sind auch für die Zukunft alle Möglichkeiten gesichert. Die heutigen, langjährig bewährten Systemkamine können schnell vom Bauhandwerker während des Rohbaus erstellt werden. Ein nachträglicher Einbau kann bis zu dem dreifachen kosten. Durch rechtzeitige und gründliche Planung lassen sich hier Kosten und Ärger sparen.

Universeller Einsatz auf geringstem Raum: Eigentlich kaum nennenswert ist der Platzbedarf für Heizung und Kamin: Weniger als 1% der Wohnfläche. Und wenn Sie ohne Keller bauen? Kein Problem: In diesem Fall nutzen Sie einen Abstell- oder den Hauswirtschaftsraum im Erdgeschoss gleichzeitig als Aufstellraum für Ihre neue Heizung.

Sicherheit als Grundprinzip: Die neuen Kaminsysteme besitzen die geforderte Sicherheit bezüglich der Schadstoffabführung, Temperaturbeständigkeit und Stabilität. Die Produkthersteller stehen mit ihren Namen und Zulassungen für sichere, dauerhafte und einwandfreie Funktion ihrer Systeme gerade. Ein Kamin hält mindestens genauso lange wie Ihr Haus. Hinzu kommt das Ihr Bezirkskaminkehrermeister Ihnen von der Planung bis zur Fertigstellung beratend zur Seite steht und mit seinen regelmäßigen Checks für Sicherheit sorgt.

Behaglichkeit durch einen zweiten Kamin: Den ersten Kamin für eine moderne sichere Heizung und den Zweiten nutzen Sie für eine Extraportion Behaglichkeit mit einem Kamin- oder Kachelofen. Holz ist ein nachwachsender und umweltfreundlicher Brennstoff. Forstverwaltungen, Waldbesitzer und einige Tischlereien und Sägewerke bieten preisgünstig Brennholz an; und wenn Sie wollen, wird es sogar stapelfertig und gehackt geliefert.

Der langjährige Einsatz von mehreren Kaminen zeigt in der Praxis, dass Heute und in Zukunft der Kamin in punkto Flexibilität und Sicherheit eine Bereicherung für Haus und Bauherrn ist.

Die klugen Bauherren erkennt man am Kamin. Für die Planung und den Bau Ihres Hauses wünsche ich Ihnen viel Erfolg. Haben Sie Fragen dann rufen Sie mich einfach an.

Weitere nützliche Informationen erhalten Sie auch unter: http:\\www.proschornstein.de


Filterpflicht oder Stilllegung von Feuerstätten

Nur Altgeräte mit hohem Schadstoffausstoß betroffen

Nach dem derzeitigen Stand der 1. BImSchV vom 22.03.2010 müssen die Eigentümer von Kamin- und Kachelöfen bis Ende 2012 nachweisen, dass ihr Ofen bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten kann. Eine generelle Messpflicht an Kamin- und Kachelöfen durch den Schornsteinfeger ist nicht vorgesehen. Die ersten Geräte, die von den geplanten Maßnahmen betroffen sein werden, sind Öfen, die vor dem 1. Januar 1975 einer so genannten Typenprüfung unterzogen wurden – also 40 Jahre und älter sind. Diese müssen bei Überschreitung des Grenzwertes bis Ende 2014 nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden. Bis 2024 folgen stufenweise die Maßnahmen für alle Geräte, die bis zum in Kraft treten der Novelle geprüft wurden. Das Typenschild am Gerät gibt Auskunft über das Jahr der Prüfung. Ist das Typenschild nicht mehr vorhanden oder unvollständig, kann der Verbraucher beim Hersteller der Feuerstätte nachfragen. Heute erhältliche Geräte erfüllen in der Regel die geplanten Grenzwerte. Ihnen droht weder Stilllegung noch Filterzwang oder Austausch. Der Schadstoff-Ausstoß ist nicht vom Preis des Gerätes abhängig, sondern von der Gerätetechnik, die in den vergangenen Jahren beachtliche Fortschritte gemacht hat. Dies gilt sowohl in Bezug auf die Emissionen als auch auf den Energieverbrauch. Fabrikneue Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen verursachen heute nur noch einen Bruchteil der Emissionen von Feuerstätten, die in den 1970er Jahren produziert worden sind. Alle auf dem deutschen Markt befindlichen Geräte werden von unabhängigen Feuerstätten-Prüfstellen einer ausführlichen technischen Untersuchung unterzogen, die auch den Schadstoff-ausstoß dokumentiert.


Änderungen im Kaminkehrer-Handwerk durch neue Verordnungen

bis zum Jahre 2013 wird das Kaminkehrerhandwerk „Zug um Zug“ nach dem Willen der Europäischen Union liberalisiert und auf das europäische Gemeinschaftsrecht angepasst. Die daraus entstehenden Veränderungen greifen für Deutschland/Bayern im Wesentlichen ab dem 01.01.2010; folgende Änderungen treten für Sie ab diesem Jahr in Kraft:

1. bis lang hatte jedes Bundesland eigene Gebührensätze. Ab 01.01.2010 gelten im gesamten Bundesgebiet gleiche Gebühren, die zu geringfügigen Veränderungen in jedem Gebäude führen

die bisherige Grundgebühr wird aufgeteilt in einem Grundwert (Gebühr für die Verwaltung) und in eine anteilige Fahrpauschale (Gebühr für die Begehung)die bisherige BImSchV Messung wird aufgeteilt in eine Überprüfung der Abgaswege (dazu gehört u. a. die Reinigung der Heizungsrohre) und die energetische Messung (diese wird „nur“ mehr alle 2 Jahre durchgeführt)die Gebührensätze bleiben in fast allen Fällen „annähernd“ gleich, lediglich bei Gebäuden in denen nur Einzelfeuerstätten (ohne Heizung) sind kommt es zu Erhöhungen; in Gebäuden in denen sich nur Öl- oder Gasheizungen befinden reduziert sich die Gebühr2. für jedes Gebäude muss bis zum 31.12.2012 von mir ein „kostenpflichtiger“ Bescheid (mit Begehung/Feuerstättenschau) erlassen werden, dem die Auflistung aller kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen hervor geht.

Insgesamt gesehen sind künftige Rechnungen, Feuerstättenbescheide und Auslegung der BImSchV (Messungen aller Heizungsanlagen, also auch Holzkessel und Übergangsfristen für alle Holzöfen) „ungewohnt“ und teilweise unübersichtlich.


Neue Kehr- und Überprüfungsordnung
(KÜO) ab 01.01.2010

Die neue Kehr- und Überprüfungsordnung vom 16. Juni 2009 löst zum 01.01.2010 die bisherige Kehr- und Überprüfungsordnung und die bisherige Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung des Landes Bayern ab. In der neuen Verordnung werden die Tätigkeiten und die Gebühren in einer Verordnung zusammengefasst.

Die neue Kehr- und Überprüfungsordnung ist das Ergebnis eines langwierigen Prozesses, an dem viele Behörden, Verbände, Institutionen aber auch das Kaminkehrerhandwerk beteiligt waren. Grundlagen dieser Verordnung waren unter anderem ein bundeseinheitliches Arbeits-zeitgutachten nach REFA, dass in einer Bund-Länder-Ausschusssitzung „Schornsteinfegerwesen“ im Jahr 2003 beschlossen wurde und ein im Januar 2004 in Stuttgart durchgeführtes Expertenfachgespräch als fachtechnisches Hearing über Schornsteinfegerarbeiten, an dem die gesamte Fachwelt beteiligt war. Daraus entstand die am 31. Mai 2006 verabschiedetet Muster-KÜO, die wiederum die Grundlage der neuen KÜO bildete.


Gashausschau

Am Erdgasnetzanschluss liegt die Schnittstelle zur Gasübergabe „ für den Hausgebrauch“ – zugleich die Schnittstelle der Zuständigkeit. Denn ab der Hauptabsperreinrichtung des Netzanschlusses liegt die Verantwortung für die Gas-Installation in den Händen von Eigentümern und Mietern.

Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, aber auch durch den Abschluss eines Gasliefervertrages ist der Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung seiner Hausgasleitung verpflichtet.

Mein Angebot – Ich kontrolliere für Sie alle frei verlegten Erdgasleitungen auf einen einwandfreien Zustand, Absperreichrichtungen am Hausanschluss und am Zähler auf freie Zugänglichkeit, Leitungsöffnungen auf vorschriftsmäßige Verwahrung, Be- und Entlüftung bei nachträglicher Verkleidung frei verlegter Innenleitungen, Gasgeräte auf Flammenbild, Russspuren und Abgasführung. Ich dokumentiere in einem Protokoll die komplett durchgeführte Hausschau und alle geprüften Leitungen und Geräte mit Mängelbeschreibung.

 


Thermographie – Energieverlusten auf der Spur

Am Erdgasnetzanschluss liegt die Schnittstelle zur Gasübergabe „ für den Hausgebrauch“ – zugleich die Schnittstelle der Zuständigkeit. Denn ab der Hauptabsperreinrichtung des Netzanschlusses liegt die Verantwortung für die Gas-Installation in den Händen von Eigentümern und Mietern.

Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, aber auch durch den Abschluss eines Gasliefervertrages ist der Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung seiner Hausgasleitung verpflichtet.

Mein Angebot – Ich kontrolliere für Sie alle frei verlegten Erdgasleitungen auf einen einwandfreien Zustand, Absperreichrichtungen am Hausanschluss und am Zähler auf freie Zugänglichkeit, Leitungsöffnungen auf vorschriftsmäßige Verwahrung, Be- und Entlüftung bei nachträglicher Verkleidung frei verlegter Innenleitungen, Gasgeräte auf Flammenbild, Russspuren und Abgasführung. Ich dokumentiere in einem Protokoll die komplett durchgeführte Hausschau und alle geprüften Leitungen und Geräte mit Mängelbeschreibung.


Brand – die unterschätzte Gefahr
Schornsteinfeger empfehlen Rauchmelder in jedem Haushalt

Am Freitag den 13. März 2009 ist wieder der bundesweite Rauchmeldertag. An diesem Aktionstag wird die Bevölkerung einmal mehr über die absolute Notwendigkeit der „Lebensretter“ aufgeklärt. Rund 300 Menschen sterben jährlich in Deutschland bei Bränden. 95 Prozent der Brandtoten erliegen dabei den Folgen einer Rauchvergiftung durch Kohlenmonoxid. Die meisten Brandopfer, rund 70 Prozent, verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Tagsüber kann ein Feuer meist schnell entdeckt und gelöscht werden. Nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, so dass die Opfer im Schlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken. Wer nicht vor dem Feuer gewarnt wird, hat kaum Überlebenschancen.

Rauchmelder warnen rechtzeitig vor der Gefahr, noch bevor sich die gefährlichen Rauchgaskonzentrationen gebildet haben. Auch wer tief schläft, wird von dem lauten Alarm geweckt und erhält so den nötigen Vorsprung, um sich und die Familie in Sicherheit zu bringen. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist, im Gegensatz zur landläufigen Meinung, nicht nur Fahrlässigkeit. Häufig lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen zur Katastrophe führen können.

Jeder Haushalt sollte daher darauf achten, dass sich technische Geräte in Haus oder Wohnung in einem einwandfreien Zustand befinden. Dass das nicht immer der Fall ist, zeigen die Zahlen: Im Jahr 2007 stellten Schornsteinfeger mehr als 1,2 MillionenMängel an bestehenden und gut 343.000 Mängel an neu errichteten und wesentlich geänderten Schornsteinen, Öfen und Heizungen fest, die die Betriebs- und Brandsicherheit gefährdeten oder zu einer unmittelbaren Gefahr geführt hätten.

Durch das Reinigen und Fegen der Schornsteine und Verbindungsstücke von Feuerstätten wird die Gefahr eines Rußbrandes vermindert. Bei einem Rußbrand im Schornstein bläht sich eine Rußschicht um das bis zu zehnfache auf und lässt damit den Schornstein zuwachsen. Durch die Hitze im Schornstein kann dieser reißen und es kann zu größeren Schäden kommen. Darüber hinaus kontrollieren Schornsteinfeger, ob Brandverhütungsvorschriften und Bauverordnungen eingehalten werden. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit in den eigenen vier Wänden.


Schornsteinfeger stehen ab 2013 im freien Wettbewerb

Heute möchte ich Sie über das neue Schornsteinfegerhandwerksgesetz informieren, das am 1. Dezember in Kraft getreten ist.

Ab 2013 stehen Deutschlands Schornsteinfeger im freien Wettbewerb. Bis dahin bleibt die bisherige Regelung bestehen, die Schornsteinfeger dürfen aber ab sofort Dienstleistungen anbieten, die über den klassischen Aufgabenbereich des Schornsteinfegers hinausgehen.

Was ändert sich für Sie?

Neben den bisherigen Tätigkeiten – wie Kehren, Messen und Überprüfen – kann ich Ihnen in Zukunft ein deutlich breiteres Leistungsspektrum anbieten als bisher. Ein Heizungscheck beispielsweise zeigt das ungenutzte Potenzial für Energieeinsparung und Effizienzsteigerung auf. Ich überprüfe Ihre Heizungsanlage auf Herz und Nieren und demonstriere Ihnen, wo Sie Energie und Kosten einsparen können. Bei den derzeitigen Energiepreisen ein klarer Vorteil für Sie. Und eines ist sicher: Ich berate Sie neutral und unabhängig von Industrie und Handel.

Mit dem neuen Gesetz werden Sie als Hausbesitzerin/Hausbesitzer stärker in die Verantwortung und Haftung genommen. Ab 2013 müssen Sie selbst dafür Sorge tragen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen der Brandschutzvorschriften sowie Umweltschutzmessungen vorgenommen werden.

Im Rahmen der Feuerstättenschau, die zweimal in sieben Jahren durchgeführt wird, erhalten Sie von mir einen so genannten Feuerstättenbescheid. In diesem informiere ich Sie darüber, welche Arbeiten (Kehrungen, Messungen, Überprüfungen) in welchen Zeitraum und wie oft durchgeführt werden müssen.
Auf Ihren Wunsch besuche ich Sie gerne wie bisher jedes Jahr und führe selbstverständlich alle Arbeiten für Sie durch. So können Sie sich auch in Zukunft in den eigenen vier Wänden sicher fühlen.

Freier Wettbewerb und neutrale Überwachung schließen sich nicht generell aus. Damit keine Interessenkonflikte entstehen, achten wir penibel darauf, dass zum Beispiel Wartungen und Überprüfungen nicht durch den gleichen Schornsteinfegerbetrieb durchgeführt werden.

Auf die neutrale Beratung durch Ihren Schornsteinfeger können Sie weiterhin vertrauen. Niemand außer ihm hat Ihr Gebäude und Ihre Heizungsanlage so umfassend im Blick und kann Sie so unabhängig und fachkompetent beraten wie Ihr Schornsteinfeger.

Haben Sie Fragen zum neuen Gesetz? Rufen Sie mich an!


Der Pass fürs Haus wird Pflicht

Anders als bei Autos oder Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern nur wenig über deren Energiebedarf.Die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtet alle Mitgliedsstaaten, einen Energieausweis für Gebäude einzuführen. Die Deutsche Energieagentur GmbH (Dena) hat einen Energieausweis entwickelt und diesen in einem Feldversuch bundesweit getestet. Der Energieausweis informiert Verbraucher objektiv, er zeigt Einsparpotentiale auf und ermöglicht es, die energetische Qualität von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen.

Ziel: In Immobilienanzeigen soll künftig so selbstverständlich mit der Energieeffizienz von Gebäuden geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist. In privaten Haushalten, stellen die Heizkosten den größten Anteil an den Betriebskosten.

Noch immer wird in Deutschland ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet. Ab 2008 muss nun beim Verkauf bzw. Neuvermietung eines Wohngebäudes oder einer Wohnung ein Energieausweis vorgelegt werden.

Ich bin berechtigt, Energieausweise für bestehende Wohngebäude auszustellen und informiere Sie gern.

Ich bin in der Aussteller-Datenbank der Deutschen Energie-Agentur „Dena“ als qualifizierter Energiepass-Aussteller aufgeführt, arbeite mit den neuesten, von der „Dena“ zugelassenen Computerprogrammen.

Der Vorteil für Kunden eines Kaminkehrers:

Bei unserer täglichen Arbeitsausführung sind wir vor Ort,
haben keine langen Anfahrtswege,
wir kennen die Gebäude,
wir kennen die Feuerungsanlagen,
somit können wir kostengünstig und neutral Beratungen durchführen.
Für ein unabhängiges Beratungsgespräch stehe ich Ihnen zur Verfügung.

Zwei Varianten beim Energieausweis stehen zur Wahl

Energieausweise können auf zweierlei Weise ausgestellt werden:

Verbrauchsorientierter Ausweis

(Kennwert für den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre).

Grundlage der verbrauchsorientierten Variante ist der Energieverbrauch, den die Bewohner der Immobilie in den letzten drei Jahren hatten. In diese Variante fließt also auch das Verhalten der Bewohner ein. Wenn diese beispielsweise besonders warme Räume bevorzugten oder bei gekippten Fenstern heizten, so hat dies eine schlechtere Einstufung des Gebäudes zur Folge.

Bedarfsorientierter Ausweis

(auf Basis der Gebäudedaten berechneter Wert für den Energiebedarf).

Der bedarfsorientierte Ausweis dagegen betrachtet allein die vorhandene Bau- und Heiztechnik: Aus der Qualität der Heizungsanlage sowie Wärmeschutz wird der Heizungswärmebedarf des Gebäudes ermittelt –unabhängig vom Verhalten der Bewohner. Diese Variante ist aufwendiger zu erstellen, schließlich reicht nicht nur ein Blick auf die Heizkostenrechnungen. Vorgeschrieben ist ein bedarfsorientierter Energieausweis nur bei Gebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten, die vor 1978 gebaut und seither nicht energetisch saniert wurden. Bei größeren, jüngeren sowie sanierten Gebäuden besteht eine Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweisen.